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Förderung


Für die Fort- und Weiterbildungskurse der DEAplus gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten.
DEAplus erfüllt die Anforderungen an Bildungsträger damit die Teilnehmer eine finanzielle Förderung erhalten können. Dies ist durch die AZAV-Zertifizierung bestätigt, die unser Qualitätsmanagement eingehend geprüft hat.

Wir führen hier eine Auswahl an Fördermöglichkeiten ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf. Es lohnt sich, in Eigenregie die individuellen Fördermöglichkeiten zu recherchieren.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund einmal jährlich eine berufliche Fortbildung mit bis zu 500 Euro. Wichtig ist die Beratung bei einer der ca. 600 Beratungsstellen vor der Anmeldung zum Kurs. Wie Sie den Prämiengutschein betragen können, finden Sie hier www.bildungspraemie.info

Meister-Bafög können nicht nur Meister sondern auch Requisiteure beantragen, wenn sie nicht bereits eine gleich- oder höherwertige Ausbildung haben.
Der staatliche Zuschuss liegt bei 30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die restlichen Gebühren erhalten Sie als zinsgünstiges Darlehen. Bei Bestehen der Prüfung werden weitere 25 % der "Restschuld" erlassen.
Außerdem gibt es Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt.
Weitere Infos unter www.meister-bafoeg.info

Wer seinen Hauptwohnsitz in Brandenburg hat, hat die Möglichkeit über den Bildungsscheck Brandenburg eine finanzielle  Förderung zu beantragen.
Weitere Infos finden Sie hier.

In Hamburg gibt es den Weiterbildungsbonus
 „Weiterbildungsbonus - schnell und unkompliziert qualifizieren“
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.
Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen - maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist.
Weitere Infos unter  www.weiterbildungsbonus.net

In Niedersachsen gibt es für klein- und mittelständische Betriebe einen eigenen Fördertopf.
Die Europäische Union (EU) fördert klein- und mittelständische Betriebe in vielen Bundesländern. Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Kammern. In Hannover erteilt hierzu die IHK Hannover unter Tel. 0511-3107.275 (Frau Strauß) nähere Auskunft. www.hannover.ihk.de

Mit bestimmten Voraussetzungen kann man in Hessen den Qualifizierungsscheck Hessen beantragen. Eine Voraussetzung ist der erste Wohnsitz in Hessen. Weitere Voraussetzungen und Infos erhalten Sie hier.

In Nordrhein-Westfalen gibt es den Bildungsscheck und in Rheinland-Pfalz den Qualischeck.

Mit den DEAplus-Fortbildungen können Sie bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben absetzen.
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen, können Sie steuerlich absetzten

  • Bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf als Werbungskosten (in voller Höhe absetzungsfähig)
  • Bei Berufs- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben

Nähere Auskünfte erteilt Ihr Finanzamt oder Steuerberater.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr (oder 10 Tage in zwei Jahren) Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Viele unserer Lehrgänge sind als Bildungsurlaub anerkannt. Sprechen Sie uns an!